Neue Heizung

Die Feuerstättenschau und der Feuerstättenbescheid

Was ist neu?

Die Änderung des neuen Schornsteinfeger-Handwerkergesetz (SchfHwG) verpflichtet mich, für die Gebäude, in denen eine Feuerstättenschau durchgeführt wird, einen sogenannten Feuerstättenbescheid auszustellen.
In der Übergangszeit (bis Ende 2012) führe ich als Schornsteinfegermeister alle fünf Jahre in Gebäuden, in dem von mir verwalteten Kehrbezirk, eine Feuerstättenschau durch. Ab dem Jahre 2013 führe ich als Schornsteinfegermeister innerhalb von sieben Jahren zweimal eine Feuerstättenschau durch. Zwischen den beiden Feuerstättenschauen müssen mindestens drei Jahre liegen. Diese Begutachtung aller Feuerungsanlagen (Feuerstätten einschließlich Abgasanlagen) dient dem vorbeugenden Brandschutz. Nur mit betriebs- und brandsicheren Feuerungsanlagen lässt sich ein warmes Zuhause auch ungetrübt genießen. Keine Feuerstätte ist eigensicher und selbst unbedeutende Baufehler oder Verschleißerscheinungen können zu Hausbränden oder Gefahren für Leib und Leben führen. Daher bin ich in meinem Kehrbezirk vom Gesetzgeber trotz weitgehender Liberalisierung der Schornsteinfegerarbeiten alleine mit dieser wichtigen Aufgabe betraut worden.

Nach erfolgter Feuerstättenschau erhalten Sie einen Feuerstättenbescheid. Dieser gibt Ihnen als Eigentümer Auskunft darüber, welche Reinigungs-, Überprüfungs- und Messarbeiten an den in Ihrem Gebäude betriebenen Feuerungsanlagen und in welchen Zeiträumen durchzuführen sind. Nach dem neuen Schornsteinfeger-Handwerkergesetz wird Ihnen nun die Verantwortung dafür übertragen, dass alle auf dem Feuerstättenbescheid vermerkten Tätigkeiten an Ihren Feuerungsanlagen durchgeführt werden. Aufgrund des Aufwandes für den Feuerstättenbescheid ist dieser kostenpflichtig.

Warum gibt es einen Feuerstättenbescheid?

Mit der Novellierung des Schornsteinfegergesetzes geht die Verantwortung für die Durchführung der Arbeiten auf den Eigentümer des Grundstücks oder der Räume über. Gleichzeitig wird durch die Herstellung der Dienstleistungsfreiheit für den Eigentümer die Möglichkeit geschaffen, die Durchführung der Kehr,- Mess- oder Überprüfungsarbeiten an einen anderen Schornsteinfeger (also nicht dem zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister) zu übertragen. Damit für den Eigentümer klar ersichtlich ist, wann er welche Tätigkeiten beauftragen muss, wurde der Feuerstättenbescheid vom Gesetzgeber geschaffen. Auch wenn der Bescheid mit Kosten verbunden ist, so hat er dennoch Vorteile für den Hauseigentümer. Er zeigt dem Eigentümer in einer kompakten Darstellung, welche der Regelungen aus den zahlreichen gesetzlichen Verordnungen (KÜO, 1. BImSchV) für seine Anlage zutreffen. So wurden z.B. für moderne Heizungsanlagen verlängerte Überwachungsintervalle festgelegt. Sie können dem Bescheid entnehmen, was wann gekehrt, gemessen oder überprüft wird und aus diesem Grund Kosten sparen, wenn Sie nur die gesetzlich vorgeschriebenen Arbeiten in Auftrag geben.

Wann ist ein Feuerstättenbescheid erforderlich?
Ein Feuerstättenbescheid ist regelmäßig zur Feuerstättenschau neu auszustellen. Im Allgemeinen aber auch, wenn eine Feuerstätte neu errichtet wird oder sich das Nutzerverhalten erheblich ändert. Also zum Beispiel dann, wenn ein Betreiber eines Kaminofens den Ofen anfangs nur am Wochenende nutzt und nun aus Kostengründen weniger Gas verheizen möchte und statt dessen den Kaminofen in der Heizperiode täglich heizt. Der Schornsteinfegermeister ist verpflichtet, bei diesen Anlässen den Feuerstättenbescheid auszustellen.

Sie haben dazu noch Fragen?Dann nehmen Sie bitte dazu Kontakt mit mir auf. Ich beantworte Ihre Fragen gerne und vollkommen unverbindlich.

Hier gibt´s den erforderlichen Vordruck für die Errichtung einer neuen Feuerungsanlage:

TAF - Technische Angaben über Feuerungsanlagen
TAF_Feuerungsanlagen
TAF_Feuerungsanlagen.pdf
PDF-Dokument [258.7 KB]
1. BImSchV
Feuerungsanlagenverordnung
Feuerungsanlagenverordnung.pdf
PDF-Dokument [424.9 KB]
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